Rechtsprechung
   VerfGH Sachsen, 19.01.2017 - 119-IV-16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,1281
VerfGH Sachsen, 19.01.2017 - 119-IV-16 (https://dejure.org/2017,1281)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 19.01.2017 - 119-IV-16 (https://dejure.org/2017,1281)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 19. Januar 2017 - 119-IV-16 (https://dejure.org/2017,1281)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,1281) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • VerfGH Sachsen, 15.11.2013 - 77-IV-13
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.01.2017 - 119-IV-16
    Entscheidungen, mit denen Gerichte Anhörungsrügen zurückweisen, sind nicht mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar, weil sie keine eigenständige Beschwer schaffen, sondern allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Verletzung rechtlichen Gehörs durch die unterbliebene fachgerichtliche "Selbstkorrektur" fortbestehen lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 77-IV-13 [HS]/Vf. 78-IV-13 [e.A.]; Beschluss vom 26. März 2015 - Vf. 55-IV-14; st. Rspr.).

    Da der Beschwerdeführer vor dem Verfassungsgerichtshof die Ausgangsentscheidung angreifen und auf die gerügte Gehörsverletzung hin überprüfen kann, besteht kein Rechtsschutzbedürfnis an einer zusätzlichen Überprüfung der Entscheidung über die Anhörungsrüge (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 77-IV-13 [HS]/Vf. 78-IV-13 [e.A.] unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07; Beschluss vom 4. September 2008, BVerfGK 14, 238 [243]).

  • BVerfG, 04.09.2008 - 2 BvR 2162/07

    Anforderungen an die Substantiierung einer gegen die Verletzung des Anspruchs auf

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.01.2017 - 119-IV-16
    Da der Beschwerdeführer vor dem Verfassungsgerichtshof die Ausgangsentscheidung angreifen und auf die gerügte Gehörsverletzung hin überprüfen kann, besteht kein Rechtsschutzbedürfnis an einer zusätzlichen Überprüfung der Entscheidung über die Anhörungsrüge (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 77-IV-13 [HS]/Vf. 78-IV-13 [e.A.] unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07; Beschluss vom 4. September 2008, BVerfGK 14, 238 [243]).
  • BVerfG, 20.06.2007 - 2 BvR 746/07

    Teils unzulässige, im übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.01.2017 - 119-IV-16
    Da der Beschwerdeführer vor dem Verfassungsgerichtshof die Ausgangsentscheidung angreifen und auf die gerügte Gehörsverletzung hin überprüfen kann, besteht kein Rechtsschutzbedürfnis an einer zusätzlichen Überprüfung der Entscheidung über die Anhörungsrüge (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 77-IV-13 [HS]/Vf. 78-IV-13 [e.A.] unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07; Beschluss vom 4. September 2008, BVerfGK 14, 238 [243]).
  • VerfGH Sachsen, 26.03.2015 - 55-IV-14

    Zum Teil erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Kostenentscheidung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.01.2017 - 119-IV-16
    Entscheidungen, mit denen Gerichte Anhörungsrügen zurückweisen, sind nicht mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar, weil sie keine eigenständige Beschwer schaffen, sondern allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Verletzung rechtlichen Gehörs durch die unterbliebene fachgerichtliche "Selbstkorrektur" fortbestehen lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 77-IV-13 [HS]/Vf. 78-IV-13 [e.A.]; Beschluss vom 26. März 2015 - Vf. 55-IV-14; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 114-IV-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.01.2017 - 119-IV-16
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 29.10.2015 - 17-IV-15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Nebenklägers gegen eine

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.01.2017 - 119-IV-16
    Daher müssen zur Begründung einer Verletzung des Art. 78 Abs. 2 SächsVerf besondere Umstände vorgetragen werden die deutlich machen, dass das Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen wurde (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. Oktober 2015 - Vf. 17-IV-15 m.w.N.; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 21.04.2016 - 110-IV-15
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.01.2017 - 119-IV-16
    Eine hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers verwarf der Verfassungsgerichtshof mit Beschluss vom 21. April 2016 (Vf. 110-IV-15).
  • VerfGH Sachsen, 27.03.2008 - 111-IV-07

    Zulassung zu einer zweiten Wiederholung der Zweiten Juristischen Staatsprüfung;

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.01.2017 - 119-IV-16
    Erforderlich wäre aber eine substantiierte Darlegung, wodurch die angefochtene Entscheidung die Bedeutung der Art. 30, 28 Abs. 1 SächsVerf und des Art. 22 Abs. 1 SächsVerf verkannt oder ihre Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet haben sollte (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. Dezember 2005 - Vf. 85-IV-05; Beschluss vom 27. März 2008 - Vf. 111-IV-07; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 15.12.2005 - 85-IV-05
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.01.2017 - 119-IV-16
    Erforderlich wäre aber eine substantiierte Darlegung, wodurch die angefochtene Entscheidung die Bedeutung der Art. 30, 28 Abs. 1 SächsVerf und des Art. 22 Abs. 1 SächsVerf verkannt oder ihre Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet haben sollte (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. Dezember 2005 - Vf. 85-IV-05; Beschluss vom 27. März 2008 - Vf. 111-IV-07; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 24.03.2022 - 20-IV-21

    Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde i.R.e. Klage gegen

    2. Hinsichtlich der Rüge einer Verletzung von Art. 3 Abs. 3 SächsVerf folgt die Unzulässigkeit daraus, dass es sich nicht um ein nach Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 SächsVerf rügefähiges Grundrecht handelt (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 13. Januar 2011 - Vf. 75-IV-10; Beschluss vom 19. Januar 2017 - Vf. 119-IV-16; Beschluss vom 6. Mai 2021 - Vf. 22IV-21; Beschluss vom 20. Januar 2022 - Vf. 97-IV-21 [HS]/ Vf. 136-IV-21 [e.A.]).
  • VerfGH Sachsen, 30.08.2023 - 44-IV-23
    1. Soweit der Beschwerdeführer eine Verletzung von Art. 3 Abs. 3 SächsVerf rügt, folgt die Unzulässigkeit bereits daraus, dass es sich dabei nicht um ein nach Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 SächsVerf rügefähiges Grundrecht handelt (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 24. März 2022 - Vf. 20-IV-21; Beschluss vom 19. Januar 2017 - Vf. 119-IV-16).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht